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BAG Urteil v. - 5 AZR 442/17

Gesetze: § 256 ZPO, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 77 Abs 4 S 1 BetrVG, § 75 Abs 1 BetrVG, § 75 Abs 2 BetrVG, § 1 Abs 1 S 1 BetrAVG

Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

Leitsatz

Der Arbeitgeber kann eine Sachleistung, die er dem Arbeitnehmer im Wege einer Gesamtzusage für die Zeit nach Eintritt eines Versorgungsfalls zusätzlich zu einer Betriebsrente verspricht und die er generell auch aktiven Arbeitnehmern gewährt, ("endbezugsbezogen") dahingehend ausgestalten, dass der Versorgungsempfänger nur diejenige Leistung beanspruchen kann, die bei Eintritt des Versorgungsfalls einem aktiven Arbeitnehmer zustand.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:300119.U.5AZR442.17.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1523 Nr. 26
DB 2019 S. 6 Nr. 25
DStR 2019 S. 12 Nr. 29
NJW 2019 S. 10 Nr. 29
BAAAH-16803

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