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LSG Niedersachsen-Bremen Urteil v. - L 11 AS 235/17

Der Beklagte wendet sich mit der Berufung gegen die Aufhebung seines Bescheides durch das Sozialgericht (SG) Lüneburg, mit dem er gegen den Kläger einen Kostenersatzanspruch für Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) wegen sozialwidrigen Verhaltens für den Zeitraum vom 1. August 2014 bis zum 31. Januar 2015 geltend macht.

Fundstelle(n):
RAAAH-16922

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