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BSG Urteil v. - B 14 AS 11/18 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 22b Abs 1 S 4 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Vergleichsraumbildung - Rückschreibung in die Zeit vor Aufstellung

Leitsatz

Die Rückschreibung eines Konzepts zur Bestimmung der angemessenen Aufwendungen für die Unterkunft in die Zeit vor der Aufstellung des Konzepts ist unzulässig.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:300119UB14AS1118R0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 2800 Nr. 38
RAAAH-18649

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