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HGB § 335c

Drittes Buch: Handelsbücher

Zweiter Abschnitt: Ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sowie bestimmte Personenhandelsgesellschaften

Sechster Unterabschnitt: Straf- und Bußgeldvorschriften, Ordnungsgelder

Dritter Titel: Gemeinsame Vorschriften für Straf-, Bußgeld- und Ordnungsgeldverfahren

§ 335c Mitteilungen an die Abschlussprüferaufsichtsstelle

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