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BSG Urteil v. - B 14 AS 24/18 R

Gesetze: § 22 Abs 1 S 1 SGB 2

Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten - schlüssiges Konzept des Grundsicherungsträgers - Festlegung von Vergleichsräumen - gerichtliche Überprüfung

Leitsatz

Die Festlegung eines Vergleichsraums und die Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Ermittlung der abstrakt angemessenen Nettokaltmiete im Rahmen des grundsicherungsrechtlichen Bedarfs für die Unterkunft ist gerichtlich voll überprüfbar, darf jedoch nicht durch das Gericht ersetzt werden.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:300119UB14AS2418R0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 2796 Nr. 38
BAAAH-19473

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