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BGH Urteil v. - VI ZR 89/18

Gesetze: Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 249 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB

Ersatz von Rechtsverfolgungskosten nach rechtswidriger Filmberichterstattung durch Dritte

Leitsatz

Zum Anspruch auf Ersatz von Rechtsverfolgungskosten, wenn der durch eine rechtswidrige Filmberichterstattung in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht Verletzte sogenannte Uploader auf Unterlassung in Anspruch nimmt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:090419UVIZR89.18.0

Fundstelle(n):
WAAAH-20635

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