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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 7 AS 362/16

Die Beteiligten streiten um eine Rücknahme und Erstattung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts iHv insgesamt 79.003,34 EUR für die Zeit vom 01.01.2005 bis zum 28.02.2009, vom 01.10.2009 bis zum 30.11.2009 und vom 01.01.2010 bis zum 31.10.2013.

Fundstelle(n):
MAAAH-20715

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