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BGH Urteil v. - X ZR 77/18

Gesetze: Art 7 EGV 261/2004, Art 14 Abs 2 EGV 261/2004

Fluggastrechte: Erstattungsfähigkeit der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten

Tatbestand

Die Klägerin hat die Beklagte wegen der erheblich verspäteten Ankunft eines Fluges auf eine Ausgleichszahlung in Anspruch genommen. Das Amtsgericht hat die Klage abgewiesen, die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben. In der Revisionsinstanz hat die Beklagte die Klagehauptforderung nebst Zinsen beglichen und insoweit ihre Kostenlast anerkannt. Die Parteien haben den Rechtsstreit in diesem Umfang für in der Hauptsache erledigt erklärt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:120219UXZR77.18.0

Fundstelle(n):
XAAAH-20960

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