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BVerwG Beschluss v. - 6 A 6/19, 6 A 6/19 (6 A 10/14)

Gesetze: § 87a Abs 1 VwGO, § 87a Abs 3 VwGO, § 161 Abs 2 S 1 VwGO

Einstellung des Verfahrens durch den Berichterstatter bei übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten nach Befassung des Spruchkörpers

Leitsatz

Eine Entscheidung ergeht nach Befassung des Spruchkörpers mit der Sache in einer mündlichen Verhandlung im vorbereitenden Verfahren gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO, wenn das Verfahren nicht aufgrund der Verhandlung streitig oder unstreitig beendet, sondern vertagt oder ein Beweisbeschluss erlassen worden ist, um weitere Ermittlungen durchzuführen.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:170519B6A6.19.0

Fundstelle(n):
IAAAH-20991

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