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BFH Urteil v. - IX R 16/18

Gesetze: EStG § 12; EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1;

Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Beginn des Prognosezeitraums

Leitsatz

1. NV: Sowohl der objektive als auch der subjektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG sind objektbezogen zu prüfen.

2. NV: Ob die Vermietungstätigkeit einen Totalüberschuss erwarten lässt, hängt von einer unter Heranziehung aller objektiv erkennbaren Umstände zu treffenden Prognose über die voraussichtliche Dauer der Vermögensnutzung, die in dieser Zeitspanne voraussichtlich erzielbaren steuerpflichtigen Erträge und anfallenden Werbungskosten ab.

3. NV: Der Prognosezeitraum beginnt grundsätzlich mit dem Erwerb oder der Herstellung des für die Prognoseentscheidung maßgeblichen Objekts. Entschließt sich der Steuerpflichtige, nach einer vorangegangenen Vermietungstätigkeit eine andere Form der Vermietung aufzunehmen, ist der subjektive Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG in diesem Zeitpunkt neu zu bewerten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:U.190219.IXR16.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 804 Nr. 8
DStR 2019 S. 1914 Nr. 37
DStRE 2019 S. 1230 Nr. 19
DStZ 2019 S. 603 Nr. 17
EStB 2019 S. 265 Nr. 7
ErbStB 2019 S. 229 Nr. 8
HFR 2019 S. 768 Nr. 9
KÖSDI 2019 S. 21345 Nr. 8
NWB-Eilnachricht Nr. 27/2019 S. 1954
StuB-Bilanzreport Nr. 13/2019 S. 526
EAAAH-21062

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