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BAG Urteil v. - 6 AZR 249/18

Gesetze: § 1 TVG, § 7 Abs 8 Buchst c TVöD-K, § 7 Abs 8 Buchst c TV-L

Schichtplanturnus bei Wechselschichtarbeit

Leitsatz

Schichtplanturnus iSd. § 9 Abs. 8 Buchst. c TV-V bleibt auch dann das Kalenderjahr, wenn ein Jahresplan die einzelnen Beschäftigten zwar taggenau bezogen auf die verschiedenen Schichten einteilt, dabei aber sog. "Flex-Wochen" ausnimmt, für die die Zuteilung erst später im Rahmen einer Monatsplanung erfolgt. Der flexible Anteil darf jedoch 25 % grundsätzlich nicht überschreiten.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:110419.U.6AZR249.18.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1587 Nr. 27
DB 2019 S. 6 Nr. 26
LAAAH-21158

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