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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 2081/16

Die Beteiligten streiten über die Erstattung von Leistungen, die der klagende Landkreis für den Hilfeempfänger N. in der Zeit vom 22. Juni 2012 bis zum 18. Dezember 2013 aufgewandt und zuletzt mit 15.593,61 EUR beziffert hat.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
JAAAH-21218

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