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BGH Beschluss v. - VI ZB 48/18

Gesetze: § 3 ZPO, § 522 Abs 1 ZPO, § 547 Nr 6 ZPO, § 574 Abs 1 S 1 Nr 1 ZPO, § 574 Abs 2 Nr 2 Alt 2 ZPO, § 576 Abs 3 ZPO

Anforderungen an den Inhalt von der Rechtsbeschwerde unterliegenden Beschlüssen

Leitsatz

Beschlüsse, die der Rechtsbeschwerde unterliegen, müssen den maßgeblichen Sachverhalt, über den entschieden wird, wiedergeben sowie den Streitgegenstand und die Anträge in beiden Instanzen erkennen lassen. Anderenfalls sind sie nicht mit den nach dem Gesetz erforderlichen Gründen versehen und bereits deshalb wegen eines von Amts wegen zu berücksichtigenden Verfahrensmangels aufzuheben.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:300419BVIZB48.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 9 Nr. 29
NJW-RR 2019 S. 952 Nr. 15
AAAAH-21341

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