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BGH Urteil v. - LwZR 4/18

Gesetze: Art 43 EGV 1782/2003, Art 21 Abs 1 EUV 1307/2013, Art 21 Abs 2 EUV 1307/2013, Art 24 Abs 1 EUV 1307/2013

Landpachtvertrag: Pflicht des Pächters zur Übertragung gemäß EU-Förderrecht neu zugewiesener Zahlungsansprüche auf den Verpächter nach Beendigung des Pachtverhältnisses

Leitsatz

Sind in einem Landpachtvertrag Zahlungsansprüche nach Art. 43 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 mitverpachtet und entfällt deren Gültigkeit während der Pachtdauer aufgrund der Regelung des Art. 21 Abs. 2 VO (EU) Nr. 1307/2013, kann sich aus einer ergänzenden Vertragsauslegung ergeben, dass der Pächter die ihm wegen der Bewirtschaftung der Pachtfläche auf seinen Antrag gemäß Art. 21 Abs.1, Art. 24 Abs. 1 VO (EU) Nr. 1307/2013 neu zugewiesenen Zahlungsansprüche nach Beendigung des Pachtverhältnisses auf den Verpächter zu übertragen hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:100519ULWZR4.18.0

Fundstelle(n):
TAAAH-21433

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