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LSG Hamburg Urteil v. - L 4 AS 203/16

Der Kläger wendet sich gegen die Aufhebung der Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für die Monate Januar bis Mai und Juli bis Dezember 2011 sowie die Rückforderung gewährter Leistungen in Höhe von insgesamt noch 4.331,02 Euro.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
RAAAH-21879

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