Rechtsmissbräuchlichkeit eines auf Abbruch einer Internetauktion zielenden Verhaltens eines Bieters
Leitsatz
Bei der Beurteilung, ob das Verhalten eines Bieters auf der Internet-Plattform eBay, der an einer Vielzahl von Auktionen teilgenommen hat, als rechtsmissbräuchlich einzustufen ist, können abstrakte, verallgemeinerungsfähige Kriterien, die den zwingenden Schluss auf ein Vorgehen als "Abbruchjäger" zulassen, nicht aufgestellt werden. Es hängt vielmehr von einer dem Tatrichter obliegenden Gesamtwürdigung der konkreten Einzelfallumstände ab, ob die jeweils vorliegenden Indizien einen solchen Schluss tragen.
Fundstelle(n): BB 2019 S. 1601 Nr. 28 NJW 2019 S. 2475 Nr. 34 NWB-Eilnachricht Nr. 30/2019 S. 2192 WM 2019 S. 1447 Nr. 31 ZIP 2019 S. 1871 Nr. 39 BAAAH-21893