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BSG Urteil v. - B 6 KA 4/18 R

Gesetze: § 95 Abs 6 S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 S 2 SGB 5, § 21 S 1 Zahnärzte-ZV, § 201a StGB, § 205 StGB, § 206a StPO

Zulassungsentziehung wegen Verfehlung außerhalb des Kernbereichs der vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit

Leitsatz

Auch Verfehlungen außerhalb des Kernbereichs der vertrags(zahn)ärztlichen Tätigkeit, die im Zusammenhang mit dem Praxisbetrieb erfolgen (hier: Eingriff in die Privat- und Intimsphäre der Praxismitarbeiterinnen durch Herstellen von Videoaufnahmen im Umkleideraum der Praxis), können eine Zulassungsentziehung rechtfertigen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:030419UB6KA418R0

Fundstelle(n):
CAAAH-22172

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