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BGH Beschluss v. - I ZB 26/18

Gesetze: § 1 Nr 1 GeschmMG 2004, § 12 Abs 1 S 1 GeschmMG 2004, § 33 Abs 1 Nr 1 GeschmMG 2004, § 37 Abs 1 GeschmMG 2004, § 7 Abs 1 DesignV

(Schutzgegenstand eines Einzeldesigns bei beigefügten Schwarz-Weiß-Fotografien) 

Leitsatz

Sportbrille

1. Ist der Anmeldung eines Designs eine Schwarz-Weiß-Fotografie zur Wiedergabe des Designs mit einer Darstellung eines Farbkontrasts in Graustufen beigefügt, wird der daraus ersichtliche Hell-Dunkel-Kontrast unabhängig von einer konkreten Farbgebung zum Schutzgegenstand gemacht.

2. Ein Einzeldesign lässt keinen einheitlichen Schutzgegenstand erkennen und ist nichtig, wenn seiner Anmeldung Schwarz-Weiß-Fotografien beigefügt sind, in denen Farbkontraste einmal in einer Hell-Dunkel-Kombination, das andere Mal umgekehrt in einer Dunkel-Hell-Kombination dargestellt werden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2018:201218BIZB26.18.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1666 Nr. 30
UAAAH-22299

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