Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 6 KA 57/17 R

Gesetze: Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 GG, Art 38 Abs 1 GG, § 79c S 1 Nr 1 SGB 5, § 79c S 4 SGB 5, § 79c S 5 SGB 5, § 79c S 6 SGB 5, § 80 Abs 1 S 4 SGB 5, § 131 Abs 4 SGG

Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Wahlen zu beratenden Fachausschüssen sowie zu einem Beirat durch die Vertreterversammlung - fehlende Satzungsregelung zur Bildung von Fraktionen - Grundsatz der Spiegelbildlichkeit - keine Übertragbarkeit auf Listen, die für die Wahl von Vertreterversammlungen gebildet worden sind - Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes

Leitsatz

Soweit die Satzung einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung die Bildung von Fraktionen in der Vertreterversammlung nicht vorsieht, ist der Grundsatz, dass jeder Ausschuss die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln muss (Grundsatz der Spiegelbildlichkeit), nicht auf Listen übertragbar, die für die Wahl zur Vertreterversammlung gebildet worden sind.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:150519UB6KA5717R0

Fundstelle(n):
RAAAH-22488

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank