Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung - Wahlen zu beratenden Fachausschüssen sowie zu einem Beirat durch die Vertreterversammlung - fehlende Satzungsregelung zur Bildung von Fraktionen - Grundsatz der Spiegelbildlichkeit - keine Übertragbarkeit auf Listen, die für die Wahl von Vertreterversammlungen gebildet worden sind - Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes
Leitsatz
Soweit die Satzung einer Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung die Bildung von Fraktionen in der Vertreterversammlung nicht vorsieht, ist der Grundsatz, dass jeder Ausschuss die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln muss (Grundsatz der Spiegelbildlichkeit), nicht auf Listen übertragbar, die für die Wahl zur Vertreterversammlung gebildet worden sind.