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BAG Urteil v. - 3 AZR 112/18

Gesetze: § 16 BetrAVG, § 242 BGB

Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Rügepflicht

Leitsatz

Ein Versorgungsempfänger, der eine fehlerhafte Anpassungsentscheidung nach § 9 Abs. 2 Leistungsordnung Essener Verband geltend machen will, muss zur Wahrung seiner Rechte bis zum nächsten jährlichen Anpassungsprüfungsstichtag zumindest eine außergerichtliche Rüge und bis zum übernächsten Anpassungsprüfungsstichtag Klage erheben.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2019:140519.U.3AZR112.18.0

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1715 Nr. 30
NJW 2019 S. 10 Nr. 33
HAAAH-22623

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