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BVerwG Urteil v. - 3 C 19/17

Gesetze: § 49 Abs 2 S 1 Nr 3 VwVfG, Anl VIIIb StVZO 2012

Widerruf der Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben bei fehlender Zuverlässigkeit

Leitsatz

1. Die Betrauung eines Prüfingenieurs mit hoheitlichen Aufgaben muss widerrufen werden, wenn seine Unzuverlässigkeit feststeht. Eine vorangegangene Abmahnung steht dem nicht entgegen.

2. Widerruft die Überwachungsorganisation gegenüber dem Prüfingenieur die Betrauung mit hoheitlichen Aufgaben, weil die Anerkennungsbehörde ihr gegenüber die Zustimmung zu dieser Betrauung widerrufen hat, muss auf Klage des Prüfingenieurs geprüft werden, ob durch nachträglich eingetretene Tatsachen eine materielle Voraussetzung für die Betrauung - hier die Zuverlässigkeit - entfallen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerwG:2019:160519U3C19.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 30
EAAAH-22650

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