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Niedersächsisches Finanzgericht  Beschluss v. - 11 V 108/19

Gesetze: AO § 233; AO § 233a; FGO § 69 Abs 2 S 2; FGO § 69 Abs 3 S 1

Einspruch gegen Steuerbescheid beinhaltet nicht zugleich einen Einspruch gegen die Zinsfestsetzung

Leitsatz

Steuerbescheide sind sog. Sammelbescheide, d.h. die Festsetzungen der Steuer und der Zinsen stehen selbständig nebeneinander und müssen unabhängig voneinander ggfs. gesondert angefochten werden.

Fundstelle(n):
BB 2019 S. 1640 Nr. 28
BBK-Kurznachricht Nr. 19/2019 S. 910
RAAAH-22689

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