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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 11 KR 4517/18

Der Kläger begehrt die Kostenerstattung für vier durchgeführten Upright-Magnetresonanztomographien (MRT) nebst Fahrkosten und Übernachtungskosten.

Fundstelle(n):
SAAAH-22816

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