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LSG Baden-Württemberg Beschluss v. - L 1 AS 1858/19 ER-B

Leitsatz

Leitsatz:

Im einstweiligen Rechtsschutzverfahren kann ein SGB II-Leistungsträger in aller Regel nicht zur Erteilung einer Zusicherung i.S.d. § 22 Abs. 4 SGB II verpflichtet werden, sondern allenfalls zur vorläufigen Übernahme der tatsächlichen KdU.

Fundstelle(n):
CAAAH-22817

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