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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 13 EG 27/17

Die Klägerin wendet sich gegen die Höhe endgültig festgesetzter Leistungen nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit(BEEG) und gegen eine Erstattungsforderung in Höhe von 15.086,16 EUR.

Fundstelle(n):
DAAAH-22821

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