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BFH Beschluss v. - XI R 14/17

Gesetze: FGO §§ 56 Abs. 1 und Abs. 2, 120 Abs. 1 Satz 1, 126, 155 Satz 1; ZPO § 85

Zum Beweiswert eines „Freistempler"-Aufdrucks mit Datumsanzeige

Leitsatz

NV: Dem „Freistempler"-Aufdruck kommt eine geringere Beweis-kraft zu als dem Poststempel. Die Freistempelung des Briefes besagt lediglich, dass die Sendung versandfertig gemacht worden, nicht aber, dass es auch tatsächlich zur rechtzeitigen Versendung gekommen ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.150519.XIR14.17.0

Fundstelle(n):
BB 2020 S. 2267 Nr. 41
BFH/NV 2019 S. 923 Nr. 9
DStR 2019 S. 12 Nr. 30
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2019 S. 646
XAAAH-23030

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