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BGH Beschluss v. - 4 StR 203/19

Gesetze: § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 2 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB, § 260 Abs 4 StPO

Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitsichführen der Schusswaffe nur bei einem Teilakt der Tat; Wegfall eines Teilfreispruchs in der Revisionsinstanz

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:080519B4STR203.19.0

Fundstelle(n):
PAAAH-23157

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