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BSG Urteil v. - B 5 RS 1/18 R

Gesetze: § 1 Abs 1 S 1 AAÜG, § 1 Abs 1 S 2 AAÜG, § 5 Abs 1 AAÜG, § 8 AAÜG, Anl 1 Nr 19 AAÜG, § 2 Abs 2 ZAVStMO, Art 3 Abs 1 GG

Antragstellung als Voraussetzung für die Einbeziehung in eine freiwillige Altersversorgung im Beitrittsgebiet - fiktiver Anspruch auf Erteilung einer Versorgungszusage

Leitsatz

1. Die für die Einbeziehung in eine freiwillige zusätzliche Altersversorgung im Beitrittsgebiet notwendige Antragstellung ist auch Voraussetzung für die Begründung eines fiktiven Anspruchs auf Erteilung einer Versorgungszusage.

2. Während § 1 Abs 1 AAÜG die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit nennt, regelt § 5 AAÜG daran anknüpfend die Gleichstellung der dort genannten Zeiten mit Pflichtbeitragszeiten.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:140319UB5RS118R0

Fundstelle(n):
FAAAH-23250

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