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LSG Bayern Urteil v. - L 11 AS 322/17

Gesetze: BayBtGG Art. 1; BayBtGG Art. 2; BEEG § 10; SGB II § 11; SGB II § 11a

Leitsatz

Leitsatz:

Das Betreuungsgeld nach dem Bayerischen Betreuungsgeldgesetz ist keine zweckbestimmte Einnahme iSv § 11a Abs. 3 Satz 1 SGB II und als Einkommen im Rahmen der Leistungsberechnung nach dem SGB II anzurechnen.

Fundstelle(n):
JAAAH-23279

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