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LSG Berlin-Brandenburg Urteil v. - L 18 AS 2347/18

Streitig ist noch die rückwirkende Teilaufhebung der Bewilligung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II) für die Zeit vom 1. August 2015 bis 31. Dezember 2015 wegen einer im Juli 2015 zugeflossenen Nachzahlung von Kindergeld (Kg).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
YAAAH-23303

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