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LSG Sachsen Urteil v. - L 5 RS 942/17

Die Beteiligten streiten - im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens und im Berufungsverfahren nur noch - über die Verpflichtung der Beklagten weitere Entgelte des Klägers für Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz für die Jahre 1973 bis 1975 und 1978 bis 1983 (= Zuflussjahre) in Form von Jahresendprämien festzustellen.

Fundstelle(n):
BAAAH-23354

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