Krankenversicherung - Krankenkasse - Anspruch gegen Krankenhaus auf Erstattung geleisteter Umsatzsteuer auf die Herstellungskosten von ambulant an Versicherte abgegebene Arzneimittelzubereitungen - Abtretung des um die Umsatzsteuer überhöhten Vergütungsanspruch durch Krankenhaus an Abrechnungszentrum im Wege des unechten Factoring - vertraglicher Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse gegen Krankenhaus - Beginn des Zinsanspruchs einer gesetzlich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit ab zu verzinsenden Geldschuld - Revisionsverfahren - Anerkenntnisurteil nur auf gesonderten Antrag des Klägers
Leitsatz
1. Eine Krankenkasse kann nach ergänzender Vertragsauslegung vom Krankenhaus Erstattung geleisteter Umsatzsteuer auf die Herstellungskosten von ambulant an Versicherte abgegebenen Arzneimittelzubereitungen verlangen, wenn diese nach späterer Ansicht der Steuerverwaltung umsatzsteuerfrei sind und das Krankenhaus die Umsatzsteuer risikolos von der Steuerverwaltung zurückverlangen kann.
2. Tritt ein Krankenhaus im Wege des unechten Factoring den um die Umsatzsteuer überhöhten Vergütungsanspruch an ein Krankenhaus-Abrechnungszentrum ab, richtet sich der vertragliche Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse gegen das Krankenhaus.
3. Der Lauf des Zinsanspruchs einer gesetzlich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit ab zu verzinsenden Geldschuld beginnt mit dem nachfolgenden Tag.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2019:090419UB1KR519R0
Fundstelle(n): BB 2019 S. 982 Nr. 18 DStR 2019 S. 14 Nr. 16 HFR 2019 S. 1011 Nr. 11 KÖSDI 2019 S. 21225 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2019 S. 1440 StB 2019 S. 164 Nr. 6 LAAAH-23595