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BSG Urteil v. - B 11 AL 15/18 R

Gesetze: § 26 Abs 2a S 1 Nr 1 SGB 3 vom , § 24 Abs 1 SGB 3, § 142 Abs 1 SGB 3, Art 5 Buchst b EGV 883/2004, Art 6 EGV 883/2004, Art 61 Abs 1 S 1 EGV 883/2004, Art 61 Abs 2 EGV 883/2004

Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis wegen Erziehung von Kindern - Berücksichtigung von österreichischen Zeiten der Versicherungspflicht vor Eintritt der Kindererziehung - Zusammenrechnung

Leitsatz

Die für die Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung als Anwartschaftszeit erforderliche Vorversicherungszeit kann auch durch österreichische Versicherungszeiten begründet werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:260219UB11AL1518R0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 38
CAAAH-23601

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