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BSG Urteil v. - B 8 SO 13/17 R

Gesetze: § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12, § 82 Abs 1 S 1 SGB 12, § 82 Abs 1 S 3 SGB 12, § 92 Abs 1 S 1 SGB 12, § 92 Abs 1 S 2 SGB 12, § 92 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 12, § 62 EStG

Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Unterbringung in einem Wohnheim - Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - Einkommenseinsatz - Kindergeld

Leitsatz

Ein Einkommenseinsatz des für ein minderjähriges Kind an den kindergeldberechtigten Elternteil ausgezahlten Kindergelds ist dem Kind als in Anspruch genommenem Kostenschuldner unabhängig von der normativen Zuordnung des Kindergelds nur zuzumuten, wenn ihm das Einkommen als "bereites Mittel" auch tatsächlich zur Verfügung steht.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2019:270219UB8SO1317R0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 10 Nr. 48
GAAAH-23643

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