Gesetze: § 53 Abs 1 S 1 SGB 12, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12, § 19 Abs 3 SGB 12, § 82 Abs 1 S 1 SGB 12, § 82 Abs 1 S 3 SGB 12, § 92 Abs 1 S 1 SGB 12, § 92 Abs 1 S 2 SGB 12, § 92 Abs 2 S 1 Nr 2 SGB 12, § 62 EStG
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Unterbringung in einem Wohnheim - Heranziehung zu einem Kostenbeitrag - Einkommenseinsatz - Kindergeld
Leitsatz
Ein Einkommenseinsatz des für ein minderjähriges Kind an den kindergeldberechtigten Elternteil ausgezahlten Kindergelds ist dem Kind als in Anspruch genommenem Kostenschuldner unabhängig von der normativen Zuordnung des Kindergelds nur zuzumuten, wenn ihm das Einkommen als "bereites Mittel" auch tatsächlich zur Verfügung steht.