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BGH Urteil v. - VII ZR 154/18

Gesetze: § 256 Abs 1 ZPO, § 640 Abs 1 S 3 BGB

Verpflichtung zur Abnahmeerklärung ist feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Rahmen einer negativen Feststellungsklage

Leitsatz

Die Frage, ob eine Abnahmeerklärung nicht erfolgt ist und deshalb die Abnahmewirkungen nicht eingetreten sind, kann gemäß § 256 Abs. 1 ZPO Gegenstand einer negativen Feststellungsklage sein. Gleiches gilt für die Frage, ob die Abnahmewirkungen gemäß § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB a.F. nicht eingetreten sind, weil keine Verpflichtung zur Abnahme besteht (Fortführung von , BGHZ 132, 96 = BauR 1996, 386).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:090519UVIIZR154.18.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 8 Nr. 33
WM 2020 S. 189 Nr. 4
CAAAH-23760

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