Gesetze: § 87 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGB 5, § 106a Abs 2 S 2 SGB 5 vom , § 106a Abs 2 S 4 SGB 5 vom , § 106a Abs 6 SGB 5 vom , § 106d Abs 2 SGB 5 vom , § 106d Abs 5 S 3 SGB 5 vom , § 20 SGB 10, § 21 Abs 2 SGB 10, § 103 SGG, Nr 09315 EBM-Ä 2008, Nr 09332 EBM-Ä 2008, Nr 09331 EBM-Ä 2008, Abschn 13.3.7 EBM-Ä 2008, Art 1 Nr 59 Buchst b TSVG
Vertragsärztliche Versorgung - Plausibilitätsprüfung - Kassenärztliche Vereinigung - Fehlerhaftigkeit der Abrechnungen - Ausschlussfrist für eine Honorarrückforderung
Leitsatz
Hat ein Arzt in einem Quartal das maßgebliche Aufgreifkriterium für eine Plausibilitätsprüfung bezogen auf die Arbeitszeit überschritten und ergibt die nähere Prüfung, dass diese Überschreitung auf einem generellen Fehlverständnis des Vertragsarztes vom Inhalt der Leistungslegende einer Gebührenordnungsposition beruht, darf die Kassenärztliche Vereinigung daraus ohne weitere Ermittlungen auf die Fehlerhaftigkeit der Abrechnung auch in Folgequartalen schließen, wenn insbesondere nach den Angaben des Arztes von einem konstanten Abrechnungsverhalten auszugehen ist.