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BGH Urteil v. - VII ZR 103/16

Gesetze: § 304 Abs 1 ZPO

Erlass eines Grundurteils bei feststehendem Anspruchsgrund

Leitsatz

Nimmt ein Besteller einen Unternehmer auf Schadensersatz wegen Mängeln des Bauwerks in Anspruch, so darf ein Grundurteil nur ergehen, wenn grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind. An dieser Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils fehlt es, wenn das Gericht keine Feststellungen zu Mängeln des Bauwerks getroffen hat (Anschluss an , BauR 2017, 136 = NZBau 2016, 759).

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 8 Nr. 33
NJW-RR 2019 S. 982 Nr. 16
WM 2019 S. 1858 Nr. 39
KAAAH-23860

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