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BGH Urteil v. - I ZR 132/17

Gesetze: Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001, § 15 Abs 2 Nr 2 UrhG, § 15 Abs 3 UrhG, § 19a UrhG, § 69c Nr 4 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 2 UrhG, § 101 Abs 1 UrhG, § 101 Abs 3 UrhG

Öffentliche Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms bei Abrufmöglichkeit in Downloadportal - Testversion

Leitsatz

Testversion

Das Bereithalten eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine öffentliche Wiedergabe in Form des öffentlichen Zugänglichmachens dar, wenn der Betreiber des Downloadportals das Computerprogramm auf einem eigenen Rechner vorhält und auf diese Weise die Kontrolle über seine Bereithaltung ausübt. Das gilt auch dann, wenn das Computerprogramm zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich im Internet zur Verfügung gestellt worden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2019:280319UIZR132.17.0

Fundstelle(n):
NJW 2019 S. 9 Nr. 33
ZIP 2019 S. 2370 Nr. 49
UAAAH-23861

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