Öffentliche Wiedergabe eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms bei Abrufmöglichkeit in Downloadportal - Testversion
Leitsatz
Testversion
Das Bereithalten eines Computerprogramms zum Abruf auf einem Downloadportal stellt eine öffentliche Wiedergabe in Form des öffentlichen Zugänglichmachens dar, wenn der Betreiber des Downloadportals das Computerprogramm auf einem eigenen Rechner vorhält und auf diese Weise die Kontrolle über seine Bereithaltung ausübt. Das gilt auch dann, wenn das Computerprogramm zuvor vom Urheberrechtsinhaber auf einer anderen Internetseite frei zugänglich im Internet zur Verfügung gestellt worden ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2019:280319UIZR132.17.0
Fundstelle(n): NJW 2019 S. 9 Nr. 33 ZIP 2019 S. 2370 Nr. 49 UAAAH-23861