Betriebsübergang - Darlegungs- und Beweislast - Prüfungsumfang - Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses -Verzicht auf das Widerspruchsrecht - Verwirkung des Widerspruchsrechts
Leitsatz
Bei der Auslegung einer Erklärung als Verzicht des Arbeitnehmers auf sein Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB als solches oder als lediglich zeitweiliger Verzicht auf dessen Ausübung ist die hohe Bedeutung des Widerspruchsrechts für den Arbeitnehmer zu beachten. Ein Verzicht muss daher eindeutig und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden.