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BFH Beschluss v. - X B 109/18

Gesetze: FGO § 96; FGO § 76 Abs. 1 Satz 1; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; AO § 122 Abs. 2

Behauptung eines von der Zugangsvermutung abweichenden Zugangszeitpunkts

Leitsatz

1. NV: Bestreitet der Steuerpflichtige den Zugang des Bescheids innerhalb des gesetzlich vermuteten Zeitraums, muss er substantiiert Tatsachen vortragen, die schlüssig auf einen späteren Zugang hindeuten und deshalb Zweifel am Zugang zum gesetzlich vermuteten Zeitpunkt begründen.

2. NV: Hat der Steuerpflichtige seinen Vortrag im Rahmen des ihm Möglichen substantiiert, hat das FG den Sachverhalt unter Berücksichtigung dieses Vorbringens aufzuklären und die festgestellten oder unstreitigen Umstände im Wege freier Beweiswürdigung nach § 96 Abs. 1 FGO gegeneinander abzuwägen. Dies gilt auch, wenn der Steuerpflichtige den betreffenden Briefumschlag mit Poststempel nicht vorlegen kann.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.220519.XB109.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 900 Nr. 9
PAAAH-24022

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