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BFH Beschluss v. - X B 96/18

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 116 Abs. 6; FGO § 119 Nr. 6; EStG § 10d Abs. 1 Satz 3, Satz 6

Höhe des Verlustrücktrags im Rücktragsjahr

Leitsatz

1. NV: Die Entscheidung im Verlustrücktragsjahr setzt neben der Bestimmung der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte auch Aussagen zur Höhe des Verlustrücktrags voraus.

2. NV: Ist dem Antrag des Steuerpflichtigen die Höhe des zu berücksichtigenden Verlustrücktrags nicht eindeutig und zweifelsfrei zu entnehmen, hat das FA bzw. FG diese im Wege der rechtsschutzgewährenden Auslegung zu bestimmen.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.250619.XB96.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 911 Nr. 9
ZAAAH-24023

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