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BFH Urteil v. - I R 61/16

Gesetze: AO § 347 Abs. 1; FGO § 118 Abs. 2

Auslegungsfähigkeit eines Einspruchs

Leitsatz

NV: Ein von einem fachkundigen Bevollmächtigten eingelegter Einspruch, der die angefochtenen Bescheide eindeutig und abschließend bezeichnet, ist nicht dahingehend auslegungsfähig, dass auch ein weiterer —im Einspruchsschreiben nicht benannter— Steuerbescheid angefochten werden soll.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2018:U.281118.IR61.16.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 898 Nr. 9
HFR 2019 S. 839 Nr. 10
JAAAH-24024

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