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BFH Beschluss v. - III B 59/18

Gesetze: AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1

Zugangsvermutung bei Postbeförderung durch zwei Postdienstleister

Leitsatz

NV: Die Zugangsvermutung des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO ist widerlegt, wenn ein beauftragtes Postdienstleistungsunternehmen zur Beförderung von Postsendungen einen anderen Postdienstleister einschaltet und nicht feststeht, dass es hierdurch nicht zu Verzögerungen kommt.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2019:B.070519.IIIB59.18.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2019 S. 897 Nr. 9
HFR 2019 S. 833 Nr. 10
StuB-Bilanzreport Nr. 4/2020 S. 168
DAAAH-24026

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