Gesetze: § 95 SGG, § 20 Abs 1 SGB 2 vom , § 21 Abs 5 SGB 2 vom , § 73 S 1 SGB 12, § 27 Abs 1 S 1 SGB 5, § 27 Abs 1 S 2 Nr 3 SGB 5, § 34 Abs 1 S 1 SGB 5, § 34 Abs 1 S 2 SGB 5, § 12 AMRL, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 20 Abs 1 GG
Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel wegen chronischer Erkrankung - Sicherstellung der medizinischen Versorgung durch die gesetzliche Krankenversicherung - Ergänzung durch den in der Regelleistung enthaltenen Anteil für Gesundheitspflege - kein unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Verfassungsmäßigkeit
Leitsatz
Die Kosten einer Krankenbehandlung sind bei gesetzlich krankenversicherten Grundsicherungsberechtigten entweder durch das System des SGB 5 oder (ergänzend) durch die Regelleistung abgedeckt. Aufgrund der Notwendigkeit einer Versorgung mit nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln entstehen grundsätzlich keine unabweisbaren laufenden Bedarfe.