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BSG Beschluss v. - B 9 SB 48/11 B

Gesetze: § 160a Abs 5 SGG, § 160 Abs 2 Nr 3 SGG, § 123 SGG, § 4 Abs 1 S 1 SchwbG, § 69 Abs 1 S 1 SGB 9, § 133 BGB

Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Auslegung nicht eindeutiger Anträge durch das Gericht - Feststellung des Grades der Behinderung und Feststellung der Voraussetzungen des Merkzeichens G - kein Feststellungsanspruch im Verfügungssatz eines Bescheids - Zurückverweisung

Tatbestand

Die 1962 geborene Klägerin begehrt in der Hauptsache die (rückwirkende) Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 80 sowie die (rückwirkende) Feststellung der Voraussetzungen der Merkzeichen G und H.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2012:160212BB9SB4811B0

Fundstelle(n):
ZAAAH-25073

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