Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Auslegung nicht eindeutiger Anträge durch das Gericht - Feststellung des Grades der Behinderung und Feststellung der Voraussetzungen des Merkzeichens G - kein Feststellungsanspruch im Verfügungssatz eines Bescheids - Zurückverweisung
Tatbestand
Die 1962 geborene Klägerin begehrt in der Hauptsache die (rückwirkende) Feststellung eines Grades der Behinderung (GdB) von 80 sowie die (rückwirkende) Feststellung der Voraussetzungen der Merkzeichen G und H.