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BSG Beschluss v. - B 6 KA 60/11 B

Gesetze: § 73 Abs 4 S 4 SGG, § 128 SGG, § 160a Abs 2 S 1 SGG, § 823 Abs 1 BGB

Sozialgerichtliches Verfahren - Einlegung - Beschwerde - Unterschrift durch Verwaltungsmitarbeiterin des Beschwerdeausschusses - Verstoß gegen Unterschriftserfordernis - ausführliche schriftliche Dokumentation einer Patientenaufklärung - Annahme einer Ausnahmesituation durch Gericht

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2011:191011BB6KA6011B0

Fundstelle(n):
NAAAH-25492

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