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BSG Beschluss v. - B 6 KA 56/12 B

Gesetze: Anl 6 § 2 Abs 3 BMV-Z, § 82 Abs 1 SGB 5

Vertragszahnärztliche Versorgung - Ausschluss der nachträglichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen nach § 2 Abs 3 der Anlage 6 zum BMV-Z - Reparaturen von Brackets oder anderen im Zuge der kieferorthopädischen Behandlung beim Patienten eingegliederten Materialien unterliegen grundsätzlich keinem besonderen Genehmigungsvorbehalt - Ausschluss der Wirtschaftlichkeitsprüfung bei genehmigten Behandlungen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:200313BB6KA5612B0

Fundstelle(n):
VAAAH-25874

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