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BSG Beschluss v. - B 6 KA 57/12 B

Gesetze: § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 106 Abs 2 SGB 5, Art 3 Abs 3 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 4 Abs 2 GG

Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtvorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung - Auslegung eines Tatbestandsmerkmals (hier Heparine) in einer Sprechstundenbedarfs-Vereinbarung - Verzicht von Muslimen auf natürliche Heparine bei Thromboseprophylaxe bzw -therapie - Sprechstundenbedarfs-Regress - Verschulden des Vertragsarztes

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2013:200313BB6KA5712B0

Fundstelle(n):
HAAAH-25990

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