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BSG Beschluss v. - B 6 KA 16/14 B

Gesetze: § 140a Abs 1 S 1 SGB 5, § 140d Abs 1 S 1 SGB 5

Krankenversicherung - integrierte Versorgung - Behandlungsleistungen müssen solche der Regelversorgung überwiegend ersetzen - Hinausreichen über Regelversorgung

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2014:020714BB6KA1614B0

Fundstelle(n):
NAAAH-26088

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