Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Beschwerdeausschuss - Übersendung des Sitzungsprotokolls - Bekanntgabe eines Verwaltungsakts - Aufhebung nach Maßgabe der allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften - Korrektur von Prüfbescheiden nach den Vorgaben des Sozialverwaltungsverfahrens - Vertrauensschutz beim Erlass von Regressbescheiden - Streitigkeiten über die vertragsarztrechtliche Zulässigkeit von Arzneiverordnungen kein Regress "wegen sonstigen Schadens" - Unzulässigkeit der Verordnung des Arzneimittels Profact Depot 3-Monatsspritzen zur Behandlung eines Mamma-Karzinoms im Wege des Off-Label-Use und einer grundrechtsorientierten Auslegung nach der Rechtsprechung des BVerfG
Leitsatz
Die Übersendung des Sitzungsprotokolls des Beschwerdeausschusses als Information über die in der Sitzung gefassten Beschlüsse kann die Bekanntgabe eines Verwaltungsakts darstellen, der nur nach Maßgabe der allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften aufgehoben werden kann.